Kredit-Magazin News vom 17.10.2009
Bei Hausbau ein Jahr zusätzliche Gewährleistung nutzen
Der Verband Privater Bauherren (VPB) macht darauf aufmerksam, dass private Bauherren, die in den letzten vier Jahren für einen Hausbau einen Vertrag nach VOB/B unterschrieben haben, automatisch eine um ein Jahr verlängerte Gewährleistung nutzen können. Hintergrund ist ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes und das mit Beginn dieses Jahres in Kraft getretene Forderungssicherungsgesetz (FoSiG).
Thomas Penningh, Vorsitzender des VPB rät vor allem Bauherren, die bereits einen Mangel gefunden haben, bei dem jedoch der Bauunternehmer mit Hinweis auf die abgelaufene Gewährleistungsfrist keine Ausbesserung vornahm, die Frist noch einmal zu prüfen. Möglicherweise habe die Forderung nach einer Nachbesserung jetzt erneut eine Chance, so Penningh weiter.
Der VPB-Vorsitzende warnt allerdings vor überstürztem Handeln, da jeder Mängel nur durch den Verursacher, d.h. die entsprechende Firma beseitigt werden muss. Wird das falsche Unternehmen mit der Reparatur betraut, kann dieses die Arbeit normal berechnen oder sogar Schadensersatz verlangen, falls die Firma umsonst zum Haus gekommen ist. Dies führt zudem zu einer unnötigen Verteuerung der jeweiligen Baufinanzierung. bor
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