Kredit-Magazin News vom 13.04.2009
Bei Vermächtnis von Immobilien sollte man Erbe genau prüfen
Nach einer Studie der BHW-Bausparkasse werden jährlich in Deutschland rund 400.000 Eigenheime und Eigentumswohnungen vererbt. Experten raten dabei in jedem Fall, das Objekt auf belastende Schulden, bestehende Darlehen oder notwendige aufwendige Modernisierungen zu prüfen, bevor man sich zu einer Annahme des Nachlasses entschließt. Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des Verbands der Privaten Bauherren (VPB) erläutert: "Sie sollten genau prüfen, ob die Kosten den Nutzen übersteigen - und im Zweifelsfall das Erbe ausschlagen."
Nur wenige Erben wollen die Immobilie tatsächlich selber bewohnen. Laut BHW sind drei Viertel der Erben zwischen 44 und 65 Jahren alt und haben oft schon selbst einen eigenen Hauskauf vollzogen. Aus dem Grund wollen die meisten die geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten. Sind zudem teure Maßnahmen zur Instandhaltung notwendig oder belasten Schulden das Objekt, sei, so Merzyn, sogar ein Verzicht auf das Erbe teilweise sinnvoll.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass ein Erbe innerhalb von sechs Wochen über die Annahme oder Ablehnung des Erbes entscheiden muss. Liegt vom Erblasser bereits eine Generalvollmacht vor, kann der Erbe sofort bei den Kredit Banken Informationen über Kontostände und mögliche Verbindlichkeiten einholen. Im anderen Fall muss das Nachlassgericht den Erbschein ausstellen, mit dem bei Banken die Vermögenssituation eingesehen werden kann. Auch wenn die Erbschaft zunächst angenommen wird, bleibt eine weitere Drei-Monats-Frist, innerhalb der der Erbe eine Nachlassbeschränkung beantragen an. sch
Weiterführende Links und Informationen zum Thema
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