Kredit-Magazin News vom 16.12.2009
BGH-Urteil zu Restschuldversicherung und Darlehen stärkt Verbraucherrechte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch ein neues Urteil die Rechte von Verbrauchern gegenüber Kredit Instituten verbessert. So urteilte der BGH, dass Darlehen und eine hierfür abgeschlossene Restschuldversicherung (RSV) durch ihre Verträge verbundene Geschäfte bilden können. Dadurch sind Kredit Banken jetzt verpflichtet, die Kunden detailliert zu den beiden Verträgen, die wechselseitigen Auswirkungen und die damit verbundenen Widerrufsmöglichkeiten zu informieren. Erfolgt dies nicht, können Bankkunden ihren Darlehensvertrag jederzeit kündigen.
In der entsprechenden Streitfrage hatte ein Ehepaar seinen Kredit bei einer Citibank gekündigt, die wiederum eine Rückzahlung des Darlehens einklagen wollte. Das Ehepaar hatte zusammen mit dem Kredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen, wodurch sich die Kreditsumme erhöhte. Die Eheleute waren der Meinung, damit handele es sich bei den zwei Verträgen um verbundene Geschäfte. Die ihnen erteilte Widerrufsbelehrung entspreche jedoch nicht den hierbei zu beachtenden Anforderungen, ihr Widerruf des Darlehensvertrages sei damit rechtens. Dem stimmte der BGH zu: Beide Verträge griffen aufeinander zurück und bildeten dadurch eine wirtschaftliche Einheit. Dadurch werde auch der Widerruf des Kredit-Vertrages wirksam.
Das Urteil könnte nach Ansicht von Experten weitreichende Folgen für Widerrufe von Verbraucherdarlehen haben. Führt die entsprechende Bank keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung durch, kann der Kunde den Kreditvertrag auch nach Ende der offiziellen Kündigungsfrist aufheben. Bei verbundenen Geschäften wie der Kombination aus Restkreditversicherung und Darlehen muss die Belehrung darauf hinweisen, dass ein Widerruf von einem der beiden Verträge auch automatisch für den anderen gilt. Ist dies nicht der Fall, müssen Kreditnehmer nach Kündigung des Darlehens lediglich den Betrag gekürzt um die RSV-Prämie an die Bank zurückzahlen. bor
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