Kredit-Magazin News vom 06.11.2008
Bundeskabinett stärkt Schutz der Verbraucher bei Kredit Verträgen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf für ein Gesetzespaket beschlossen, das neue Kredit-Richtlinien für Verbraucher und Kredit Institute sowie Vorschriften für das Widerrufs- und Rückgaberecht festlegt. Damit soll der Schutz von Kreditnehmern nachdrücklich verstärkt werden.
Die Bundesregierung will erreichen, dass die Kunden künftig besser über die Kosten von Krediten informiert werden. u.a. gibt der Gesetzesentwurf den Banken vor, zukünftig in ihrer Kredit-Werbung alle Kosten für ein Darlehen angeben zu müssen. So sollen Lockangebote, die nur den günstigsten Zins und nicht die tatsächlich anfallenden Kosten angeben, eingedämmt werden. Darüber hinaus müssen die Kredit Institute bereits sehr früh über die Details eines Darlehens informieren. Vereinfacht werden soll dieses durch einheitliche, europaweit geltende Musterformulare.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte, durch die Anpassungen werde das Schutzniveau für die Verbraucher bei Kreditverträgen verbessert. "Das gilt sowohl für den Abschluss als auch für die Durchführung von Darlehen. Verbraucher werden besser über den Vertragsinhalt informiert und unseriösen Lockvogelangeboten wird ein Riegel vorgeschoben", so die Ministerin weiter.
Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetzesentwurf EU-Richtlinien um. Die neuen Regelungen für Kredite müssen noch im Bundestag verabschiedet werden und sollen im Herbst 2009 in Kraft treten.
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