Kredit-Magazin News vom 02.06.2009
Bundestag ändert Bundesdatenschutzgesetz
Auskunfteien wie die Schufa AG müssen künftig im Hinblick auf die Kriterien zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Verbraucher transparenter vorgehen. Eine dahingehende Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes wurde mit der Mehrheit der großen Koalition vom Bundestags verabschiedet. Sie räumt den Bürgern mehr Rechte gegenüber den Auskunfteien ein. Demnach sollen vor allem die gespeicherten personenbezogenen Daten für das statistische Scoring-Verfahren, mit dem bei einem Kunden das Risiko eines Kredit-Ausfalls berechnet wird, offengelegt und in allgemein verständlicher Form erläutert werden. Verbraucher erhalten außerdem die Möglichkeit, ein Mal im Jahr kostenlos eine Eigenauskunft anzufordern und fehlerhafte Einstufungen korrigieren zu lassen.
Eine besonders strittige Klausel, nach der Auskunfteien auch Angaben zum Wohnort für den Score-Wert berücksichtigen dürfen, wurde durch das Parlament eingeschränkt. Danach wird die "ausschließliche" Verwendung der Wohnortdaten für die Score-Berechnung verboten. Mit Ausnahme der SCHUFA AG geben Auskunfteien diese sogenannten Geodaten an Unternehmen weiter. Die Opposition kritisierte jedoch, dass die Erfassung der Angaben gesetzlich nicht komplett ausgeschlossen wird.
Die Abgeordneten nahmen zudem einen Vorschlag des Bundesrates auf, nach dem beispielsweise Kredit Institute Fakten, die wie etwa eine vorzeitige Schuldenrückzahlung den Scorewert positiv beeinflussen können, den Auskunfteien melden müssen. Wird diese "Nachberichtspflicht" missachtet, kann ein Bußgeld ausgesprochen werden.
Die neuen Gesetzesregelungen sollen Anfang April 2010 in Kraft treten. bor
Weiterführende Links und Informationen zum Thema
>> Schufa Daten - Welche Angaben speichert die Auskunftei?
>> Verbraucherschutz - Hintergrundinfos zur Kreditsuche
>> Ratenkredit - Alles zum Thema Kredite und Kreditvergleich