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Kredit-Magazin News vom 28.06.08
Bundestag stimmt strengeren Finanzgesetzen zu

Mit den Stimmen der Koalition wurde am Freitag das so genannte „Risikobegrenzungsgesetz“ im Bundestag angenommen. Das Gesetz verpflichtet Kredit Banken, die Verbraucher vor Vertragsabschluss darüber zu informieren, ob der Kredit verkauft werden kann. Bei Übertragungen oder Verkäufen der Kredite muss die Bank nach dem neuen Gesetz dem Kunden den neuen Vertragspartner mitteilen.

 

Zudem dürfen Kredite erst dann wegen Zahlungsrückständen gekündigt werden, wenn der Kreditnehmer mindestens zweimal hintereinander seine Raten nicht bezahlt hat oder mit mindestens 2,5 Prozent des Darlehens in Verzug ist. Bisher galt ein Kredit schon dann als „notleidend“, wenn bereits ein geringer Zahlungsverzug vorlag. Die Banken konnten dann den Vertrag für das Darlehen kündigen und eine Zwangsvollstreckung veranlassen.

 

Ein weiteres Gesetz betrifft Finanzinvestoren und den Einstieg von Private-Equity-Gesellschaften in Unternehmen und erschwert abgestimmtes Verhalten auf Hauptversammlungen. Außerdem verpflichtet es Aktionäre bei Kauf von zehn Prozent eines Unternehmens, ihre Ziele und Mittel offenzulegen. Zukünftig müssen zudem auch Beschäftigte eines nicht börsennotierten Unternehmens wie bereits schon die Angestellten einer AG über Übernahmen informiert werden.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

 

Weiterführende Links und Informationen zum Thema
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