Kredit-Magazin News vom 29.10.2008
Entschädigungsfall für deutsche Lehman-Banktochter festgestellt
Für die Lehman Brothers Bankhaus AG (Frankfurt) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entschädigungsfall festgestellt. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden, dass die Entschädigungseinrichtung der deutschen Kredit Banken (EdB) eingreift. Darüber hinaus ist das deutsche Kredit Institut am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. beteiligt. Damit können die geschädigten Kunden der deutschen Lehman-Tochter Geld zurückerhalten. Der Einlagensicherungsfonds werde von sich aus die Einleger der Bank im Namen der beiden Sicherungseinrichtungen anschreiben, teilte die BaFin mit.
Allerdings gilt dieses nicht für Käufer von Zertifikaten, da die deutsche Lehman-Tochter nicht die Herausgeberin der Zertifikate ist. Nach Kenntnis der Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger (SdK) wurden die Zertifikate von der Muttergesellschaft oder ausländischen Töchtern ausgegeben und sind darüber hinaus als Anlageform generell nicht von der deutschen Einlagensicherung der Privatbanken geschützt. Bei Sparkassen und Volksbanken wäre dies der Fall, wenn sie die Zertifikate ausgegeben und nicht wie in der Regel nur verkauft hätten.
Falls sich Anleger von dem Institut, bei dem sie die Lehman-Papiere gekauft haben, falsch beraten fühlen, sollten sie dort Ansprüche an Schadenersatz geltend machen. Allerdings muss der Anleger im Streitfall eine Falschberatung beweisen.
Die BaFin hatte nach Beantragung von Gläubigerschutz in den USA durch Lehman Brothers ein Moratorium über die deutsche Banktochter verhängt, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern. Nun musste der Entschädigungsfall festgestellt werden, da die im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz fixierte Sechs-Wochen-Frist gegen die Kredit Bank ausgelaufen ist.
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