Kredit-Magazin News vom 19.12.2008
EU-Parlament beschließt Erhöhung von Einlagensicherung
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag vor dem Hintergrund der weltweiten Kredit Krise einer Neuregelung für einen erhöhten Mindestschutz für Einlagen zugestimmt. Demnach wird in den 27 EU-Ländern die Sicherungsgrenze für Sparbücher und Konten wie etwa Tagesgeld bis spätestens Juli 2009 von 20.000 auf 50.000 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt erfolgt bis Dezember 2010 eine Erhöhung auf 100.000 Euro.
Das Parlament in Brüssel beschloss zudem, dass Kunden im Falle einer Bankenpleite innerhalb von zwanzig Arbeitstagen mit einer Auszahlung rechnen können. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem ein Institut von den Behörden als zahlungsunfähig eingestuft wird. Um dies offiziell festzustellen, sollen die Behörden zukünftig nur noch fünf Arbeitstage Zeit haben. Die Kommission hatte ursprünglich eine Verkürzung dieser Frist von bisher maximal neun Monaten auf drei Arbeitstage angestrebt. Dies wurde von den EU-Ländern und Abgeordneten jedoch als unrealistisch eingestuft.
Der Ministerrat muss die Gesetzesänderung noch förmlich verabschieden.
Die Bundesregierung hatte bereits zuvor nach dem Bankrott der US-Investmentbank Lehman Brothers kurzfristig eine unbegrenzte Einlagensicherung zugesichert, um eine Panik unter den Bankkunden zu verhindern. Darüber hinaus garantiert die deutsche Kredit-Wirtschaft europaweit den höchsten Einlagensicherungsstandard. Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) hinaus jeweils Mitglied in eigenen, voneinander unabhängigen Sicherungssystemen. sch
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