Kredit-Magazin News vom 08.02.2009
Fehler im Bauvertrag vermeiden durch VZ-Mustervertrag
Die Verbraucherzentrale des Landes Baden-Württemberg weist darauf hin, dass Bauherren bei der Aufstellung des Bauvertrags für den Hausbau auf die Eintragung aller notwendigen und gewünschten Leistungen achten sollten. Dem Bauherren müsse bewusst sein, dass alles, was nicht eindeutig schriftlich festgehalten wird, von dem Unternehmer nach seinem jeweiligen Ermessen ausgeführt werden könne. Christian Michaelis, Bauexperte der Verbraucherzentrale, erläutert: "Vor Unterzeichnung des Bauvertrags muss man Art und Umfang der Leistung inklusive der Bemusterung detailliert festlegen und den Festpreis ermitteln lassen, damit sie Bestandteil des Vertrages werden."
Vor allem Muster-Bauverträge aus dem Internet sind in vielen Fällen unvollständig und in den Bau- und Leistungsbeschreibungen viel zu ungenau. "Wer sich die Leistungsbeschreibungen von Bauprojekten ansieht, findet nur selten verbindliche, rechtlich belastbare Aussagen," kritisiert Michaelis. So könne beispielsweise der Punkt "Bodenbelag: Fußbodenbeläge auf ungefliesten Flächen" genauso gut Parkett, Kunststoff- oder Teppichboden wie auch Laminat bedeuten. Auch die Bezeichnung "schlüsselfertig" sei nicht verbindlich definiert.
Die Verbraucherzentrale gibt eine eigene Musterbaubeschreibung mit interaktivem Formular und CD heraus, mit der verschiedene Angebote verglichen werden und die Vertragspflichten des Bauunternehmers erfasst werden können. Darüber hinaus kann damit der Überblick über die Belastungen durch die Baufinanzierung behalten werden. sch
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