Kredit-Magazin News vom 11.12.2009
Für Wechsel der Kfz-Versicherung Sonderkündigungsrecht nutzen
Für einen Wechsel der Kfz-Versicherung zählt üblicherweise der Stichtag des 30. Novembers. Wer es hier verpasst hat, seine Kündigung an die Versicherungsgesellschaft zu senden, hat nach Angaben des ADAC unter bestimmten Voraussetzungen auch danach noch die Möglichkeit zu wechseln. Hintergrund hierfür ist das sogenannte Sonderkündigungsrecht bei Autoversicherungen im Falle von Änderungen in der Versicherungspolice.
So kann ein Autofahrer laut ADAC nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung innerhalb eines Monats außer der Reihe kündigen, wenn sich die KFZ Versicherung erhöht hat. Der Automobilclub rät dazu, das Schreiben der Versicherung genau durchzusehen, da die Erhöhung des Beitrags häufig zusammen mit einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel zusammenfällt. Der Autobesitzer sollte dann in seinem Kündigungsschreiben konkret auf diese Beitragserhöhung hinweisen.
Ein Sonderkündigungsrecht hat auch, wer von seiner Versicherung in eine andere Regional- oder Typklasse eingeordnet wird und sich die Autoversicherung damit verteuert. Ausnahme ist hier eine Beitragssteigerung wegen eines Schadenfalls, bei dem kein Recht auf Sonderkündigung besteht. Dagegen können Versicherte nach einem Schadensfall jederzeit kündigen, ebenso wenn der Autofahrer sich ein neues Fahrzeug kauft. In jedem Fall empfiehlt der ADAC, die Kündigung per Einschreiben/Rückschein an den Versicherer zu senden. bor
Weiterführende Links und Informationen zum Thema
>> KFZ Versicherungen - Versicherungstarife für Autofahrer
>> KFZ Versicherungsvergleich - Direkter Vergleich der Angebote
>> Checkliste Autokauf - Was es beim Autokauf zu beachten gilt