Kredit-Magazin News vom 04.07.2009
Gericht bestätigt Sicherheit von PIN-System bei Kreditkarten
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist das PIN-System für Geldabhebungen mit Kreditkarten sicher genug. Das OLG lehnte damit in zweiter Instanz eine Sammelklage der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen ab und bestätigte die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. In Folge liegt bei einem Betrugsfall, bei dem Bargeld verbunden mit der Geheimnummer abgehoben wurde, auch weiterhin die Beweislast beim Kunden. Die Kartenherausgeber haften in dem Fall nicht.
Die Verbraucherzentrale wollte einen umfassenderen Schutz für die Kunden von Kredit Banken erreichen und hatte einen Rechtsstreit gegen die Euro Kartensysteme GmbH in Frankfurt angestrengt. Die Verbraucherschützer hielten das System von Kreditkarten und Geheimnummer nicht mehr für ausreichend.
Ein Sprecher der Verbraucherzentrale erklärte, es lägen mehrere eidesstattliche Versicherungen von Bankkunden vor, dass diese ihre Geheimzahlen nirgendwo notiert hätten und es trotzdem zu Abhebungen gekommen sei. Auch gebe es Fälle von Kunden, die nachweislich ihre Geheimnummer von der ausgebenden Stelle noch gar nicht erhalten hatten, als Unbekannte auf die Konten zugriffen. Insgesamt ging es in dem Verfahren um mehrere Fälle mit einem Gesamtschaden von etwa 24.000 Euro.
Der Sprecher zeigte sich empört, dass das OLG die Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen habe. Dagegen werde umgehend Beschwerde eingelegt, da man eine grundsätzliche Klärung wolle. bor
Weiterführende Links und Informationen zum Thema
>> Kreditkarten - Für Internetkäufe, Buchungen, Bezahlungen
>> Vorteile der Kreditkarte - Bequemes und bargeldloses Bezahlen
>> Funktion Kreditkarte - Ablauf bei der Zahlung mit Kreditkarte