Kredit-Magazin News vom 15.12.2009

Gericht erklärt Abschlussgebühr bei Bausparverträgen für rechtens

Abschlussgebühr bei Bausparverträgen rechtensBausparkassen dürfen den Vertragsabschluss für Bausparen weiterhin mit einer Gebühr verbinden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Falle einer Berufungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall entschieden. Diese führt eine solche Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und wurde von der Verbraucherzentrale 2008 stellvertretend für alle Bausparkassen verklagt.

Die Verbraucherschützer sahen in der Abschlussgebühr, die in der Regel ein bis 1,6 Prozent der Bausparsumme ausmacht, lediglich eine Provision ohne Gegenleistung. Allein der Vertragsabschluss stellt für sie keine Kundenorientierte Dienstleistung dar, so dass Bausparkassen ihre Gebühren stattdessen aus den Zinseinnahmen entnehmen müssten.

Das OLG widersprach dieser Auffassung und wies die Berufungsklage ab. Nach Meinung des Gerichts gehört die Abschlussgebühr zu den Leistungen und Pflichten, die für Bausparkasse und Kunde mit einem Bausparvertrag verbunden seien. Außerdem sei die Gebühr weder undurchsichtig noch unvereinbar mit wesentlichen Grundsätzen einer Gesetzesregelung.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kündigte an, jetzt mit dem Fall wie bereits von Beginn an beabsichtigt vor den Bundesgerichtshof zu gehen. Bundesweit laufen gleichzeitig drei weitere Musterverfahren. bor

Weiterführende Links und Informationen zum Thema
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