Kredit-Magazin News vom 28.12.2009
Gesetz schützt Bauherren vor Kosten durch Bauverzögerungen
Der Verband Privater Bauherren (VPB) weist auf seiner Website darauf hin, dass seit Anfang 2009 das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) in Kraft getreten ist, dass Bauherren und Käufern von schlüsselfertigen Häusern größere Sicherheiten einräumt. "Leider wissen die meisten Bauherren das gar nicht", so Thomas Penningh, Vorsitzender des VPB. Teil des Gesetzes sind Garantien, die fünf Prozent der Kaufsumme umfassen und die zu einer pünktlichen Übergabe des bezugsfertigen Hauses durch den Bauunternehmer führen sollen.
Das FoSiG greift dann, wenn im Bauvertrag der Zeitpunkt der Übergabe eindeutig geregelt ist und der Bauträger die Arbeiten nicht zu diesem Termin abgeschlossen hat. Kann der Bauherr nicht wie geplant in das neue Haus ziehen, muss der Bauunternehmer beispielsweise durch die Verzögerung entstehende zusätzliche Mietkosten des Bauherren übernehmen.
Die Garantie gilt grundsätzlich für alle Bauverträge, die nach dem 1. Januar 2009 geschlossen und bestätigt wurden und umfasst fünf Prozent des so genannten Vergütungsanspruches (einschl. Ust). Der Bauunternehmer ist verpflichtet, die Sicherheit zur gleichen Zeit wie die erste Abschlagszahlung des Bauherrn zu deponieren. Allerdings kann er dabei entscheiden, ob er Zahlungssicherheiten oder anderweitige Zahlungsversprechen von Kredit Banken und Kredit-Versicherern anbietet.
Der VPB sieht in der neuen Regelung einen richtigen Anfang, der jedoch noch lange nicht ausreiche. Daher empfiehlt der Verband allen Bauherren, ihren Bauvertrag noch vor der Unterschrift von einem unabhängigen Sachverständigen auf Korrektheit überprüfen zu lassen. sch
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