Kredit-Magazin News vom 17.11.2009
KFZ Versicherung fristgerecht kündigen
Wie in den vorangegangenen Jahren zählt der 30. November bei der Autoversicherung als Stichtag. Wer seine KFZ Versicherung wechseln möchte, muss bis zu diesem Datum seine Kündigung an die Versicherungsgesellschaft gesendet haben. Der ADAC weist in diesem Zusammenhang auf einige Regeln hin, die es für einen korrekten Versicherungswechsel zu beachten gilt.
So ist es ratsam, den alten Vertrag erst dann zum Jahresende zu kündigen, wenn bereits eine neue KFZ Versicherung abgeschlossen wurde. Hintergrund ist hierbei laut ADAC, dass die Anbieter die Leistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung beschränken könnten bzw. Teil- und Vollkaskoversicherungsverträge sogar ablehnen dürfen. Aus diesem Grund gilt es vor einem Wechsel zu überprüfen, ob der Vertrag durch den neuen Autoversicherer im selben Umfang gestattet wird wie durch die bisherige Versicherung. Durch einen vorherigen Kfz-Versicherungsvergleich können die jeweiligen Leistungen und Versicherungsbedingungen abgeglichen werden.
Darüber hinaus rät der ADAC, die Kündigung immer als Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung zu senden. Nur so besteht ein Nachweis über die fristgerechte Kündigung. Nach dem Stichtag lässt sich eine KFZ Versicherung lediglich dann kündigen, wenn sich die Prämie dafür erhöht oder wenn sie teurer wird, weil sich die Typ- und Regionalklassen ändern. bor
Weiterführende Links und Informationen zum Thema
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>> Tipps zum Autokauf - Vorbereitung und Prüfung beim Autokauf
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