Bei den Gesprächen bezüglich des verbesserten Schutzes beim Verkauf von Immobilienkrediten haben sich Union und SPD nach langen Verhandlungen auf schärfere Regeln geeinigt. Das umfangreiche Maßnahmenpaket beinhaltet einen umfassenden Schuldnerschutz. So müssen Banken vor Verkauf von einem Kredit den Kreditnehmer darüber informieren, falls die Bank nicht die Bearbeitung des Darlehens behält. Außerdem ist eine Kündigung aufgrund von Zahlungsrückständen nur noch dann möglich, wenn der Kreditnehmer mindestens zwei aufeinander folgende Raten und gleichzeitig mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags des Kredites ausstehen hat.
Ein von der SPD gefordertes Sonderkündigungsrecht wurde dagegen nicht umgesetzt. SPD-Finanzpolitikers Hans-Ulrich Krüger erklärte hierzu, dass ein Sonderkündigungsrecht bei ordnungsgemäß bedienten Krediten durch das „Bündel effektiver, aufeinander abgestimmter Maßnahmen“ überflüssig werde. Außerdem wäre bei solch einer Maßnahme mit einer allgemeinen Verteuerung der Kredite zu rechnen gewesen.
Hintergrund der Gespräche war die Verunsicherung vieler Bauherren wegen des zunehmenden Verkaufs von Immobilienkrediten durch die Banken. In der Vergangenheit war es hier laut Medienberichten teilweise zu ruppigem Vorgehen mit Zwangsversteigerungen durch die Finanzinvestoren gekommen.
Das Gesetzespaket soll voraussichtlich Ende der nächsten Woche vom Bundestag verabschiedet werden.
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