Kredit-Magazin News vom 08.06.2010
Mit Verbraucherkreditrichtlinie wird Zwei-Drittel-Zins für Kredite wichtig
Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie, die am 11. Juni 2010 europaweit in Kraft tritt, werden bei den Kredit-Angeboten der Banken neue Begriffe Aufnahme finden in die Beschreibungen der Konditionen. So ist neben dem Sollzinssatz vor allem der sogenannte Zwei-Drittel-Zins für die Werbung der Banken wichtig. Und auch für die Verbraucher stellt sich dieser neue Zinssatz als bedeutsam für die Kreditverträge dar. Denn mit dieser Angabe haben die Kredit Institute nach Ansicht von Verbraucherschützern weniger Möglichkeiten, mit Niedrigzinsen zu werben, die kaum ein Kreditnehmer erhält.
Der Zwei-Drittel-Zins hat seinen Namen von seiner Eigenschaft als Beispielzins. Vorgabe für diesen Zins ist nämlich, dass ihn mindestens zwei Drittel der Kredit-Kunden, deren Verträge sich aufgrund der Bankenwerbung ergeben, tatsächlich erhalten. Mit dieser Zwei-Drittel-Regelung sind die Kredit Banken dazu verpflichtet, realistische Effektivzinsen nach außen zu geben, die Kunden auch wirklich erhalten können. bor
Weiterführende Links und Informationen zum Thema
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