Kredit-Magazin News vom 21.09.2008
Neue Verordnung zum Kfz-Ummelden bei Wohnortwechsel
Seit Anfang September gilt eine neue Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, nach der die zuständigen Landesbehörden auf "die Erfordernis der Neuzuteilung eines Kennzeichens bei Wechsel des Zulassungsbereiches des Fahrzeuges innerhalb des jeweiligen Landes" verzichten können. Danach muss man sich bei einem Umzug je nach Bundeslandregelung kein neues Kennzeichen besorgen. Allerdings sei das Interesse der Länder bisher eher gering, so ein Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Nach einer Umfrage des Automobilclubs von Deutschland (AvD), plant das Land Hessen ab Februar 2009 eine mögliche uneingeschränkte Mitnahme des Kennzeichens bei einem Umzug innerhalb des Landes. In einigen Regionen Niedersachsens und Baden-Württembergs ist dies bereits seit 1. September 2008 möglich.
Diese Änderungen haben darüber hinaus Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung. Bisher richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Zulassungsort des Autos, da das Schadenvolumen regionale Unterschiede wiedergibt. Mit der Änderung muss dann die Höhe der Versicherungsprämie nach dem Wohnort des Halters und nicht wie bisher nach dem amtlichen Kennzeichen berechnet werden.
Auch bei der Mitteilung an die Haftpflichtversicherung und an die Zulassungsstelle werden sich Änderungen ergeben.
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