Kredit-Magazin News vom 25.12.2008
Neues Urteil zu Vermögensausgleich bei Trennung nach Hausbau
Nach einem neuen Grundsatzurteil kann zukünftig bei einer Trennung eines unverheirateten Paares ein Vermögensausgleich erforderlich werden. Bislang hatte beispielsweise bei einem gemeinsam gebauten Haus, bei dem nur einer der Partner im Grundbuch eingetragen war, jedoch beide in die Baufinanzierung investiert hatten, der andere Partner nach einer Trennung keinen Anspruch auf eine Erstattung. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) entgegen der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass dieser Partner unter Umständen Geld vom ehemaligen Lebensgefährten verlangen kann.
Im konkreten Fall hatte ein Paar, welches in einer nichtehelichen Gemeinschaft lebte, gemeinsam ein Haus per Kredit für etwa 164.000 Euro gebaut. Der Mann hatte etwa rund die Hälfte dieser Summe in den Bau investiert und darüber hinaus an diesem mindestens 1.000 Stunden gearbeitet. Als Alleineigentümerin wurde im Grundbuch die Frau erfasst. Der Mann erklärte, er habe für den Hausbau auf Rücklagen zur Alterssicherung zurückgegriffen, weil die Frau ihm ein lebenslanges Wohnrecht zugesagt habe. Nach der Trennung forderte der Mann etwa 94.000 Euro von seiner ehemaligen Partnerin. Die Entscheidung des BGH lautete jetzt, dass der Mann mit einem Ausgleich rechnen kann, dessen Höhe in der Vorinstanz geklärt werden soll.
Möglich ist eine ausgleichende Zahlung auch dann, wenn beide Partner prozentual gleiche Teile des Hauses erhalten haben und ein Partner deutlich höhere Beiträge als der andere geleistet hat. Das Urteil gilt auch für andere Formen des Zusammenlebens wie etwa bei Verwandten oder ehemaligen Freunden. Auf einen sexuellen Bezug komme es nicht an, heißt es in der Entscheidung. Auch hier kommt in ähnlichen Konstellationen ein Ausgleich infrage. bor
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