Kredit-Magazin News vom 02.08.2008
Rechtliche Prüfung von privaten Bauverträgen jetzt möglich
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Klage eingereicht auf Unwirksamkeit von 24 Klauseln in privaten Bauverträgen, die nach Ansicht der Verbraucherschützer Bauherren massiv benachteiligt hätten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) können jetzt alle privaten Bauverträge rechtlich überprüft werden. Mit einer kürzlich verabschiedeten Gesetzesänderung wäre dies erst ab Januar 2009 möglich gewesen.
Da in Deutschland kein auf die Bedürfnisse privater Bauherren zugeschnittenes Baurecht existiert, wird bisher die ursprünglich nur für öffentliche Bauaufträge entwickelte Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) verwendet. Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen wird diese in 70 bis 80 Prozent der Fälle auch bei privaten Bau- und Handwerkerverträgen als Vertragsgrundlage genutzt. Benachteiligungen bei einem privaten Hausbau erfolgen hier etwa durch verkürzte Verjährungsfristen, erschwerte Vertragsbeendigungen, eingeschränkte Hinweispflichten oder intransparente Preisangaben.
Nach zwei anderslautenden Urteilen hat das BGH den jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Urheber und Verfasser der VOB/B, den deutschen Vergabe und Vertragsausschuss für Bauleistungen, beendet. Das Kammergericht Berlin muss nun entscheiden, welche der angemahnten Klauseln unwirksam sind.
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