Kredit-Magazin News vom 20.10.2008
Regierung beschließt Rettungspaket für Banken
Die Bundesregierung hat in einer Sondersitzung das milliardenschwere Finanzierungspaket zur Rettung angeschlagener Kredit Banken beschlossen. Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz ist mit strengen Auflagen sowie Vergabebedingungen verbunden, die in einer heute verabschiedeten Rechtsverordnung festgelegt sind. Unter anderem dürfen Banken und Versicherungen, die die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, ihren Vorständen und Geschäftsleitungen nur eine Gesamtvergütung von 500.000 Euro im Jahr zahlen. Darüber hinaus sollen während der Finanzhilfezahlungen keine Abfindungen und Boni gewährt und auch keine Dividenden oder andere Gewinnausschüttungen gezahlt werden.
Das Rettungspaket beschränkt den höchstmöglichen Betrag für staatliche Hilfen an eine einzelne Not leidende Kredit Bank oder Versicherung auf zehn Mrd. Euro, der Ankauf von Risiko-Positionen ist auf 5 Mrd. Euro je Institut begrenzt. Insgesamt stehen bis zu 500 Mrd. Euro zur Verfügung.
Als zentrales Organ für die Abwicklung der staatlichen Unterstützungen wird die Banken-Treuhandanstalt, offiziell "Finanzmarktstabilisierungsanstalt", eingesetzt. Diese untersteht dem Finanzministerium und kann über den Stabilisierungsfonds entscheiden. Die Kredit Institute müssen bei Inanspruchnahme der Hilfen Gegenleistungen erfüllen, u.a. soll die Geschäftspolitik der betroffenen Banken und deren Nachhaltigkeit überprüft und dabei beispielsweise risikoreiche Geschäfte reduziert werden.
Weiterführende Links und Informationen zum Thema
>> Kredit - Finanzierung und Kredit übersichtlich erklärt
>> Banken im Profil - Wichtige Kredit Anbieter im Detail
>> Kredit Empfehlungen - Tipps für günstige Ratenkredite