Kredit-Magazin News vom 22.02.2009
Regierung beschließt Verbesserung bei Einlagensicherung
Das Bundeskabinett hat nach Angaben des Finanzministeriums einen Gesetzentwurf für eine Nachbesserung der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung verabschiedet. Das Gesetz soll laut dem Ministerium spätestens am 30. Juni in Kraft treten. Dem Gesetz war Ende letzten Jahres ein EU-Beschluss auf eine Änderung der Richtlinie zur Einlagensicherung vorausgegangen. Danach soll in einem ersten Schritt die Mindestdeckung für Einlagen ab Ende Juni 2009 von derzeit 20.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben werden. In einem zweiten Schritt soll ab Ende 2010 die Mindestdeckung auf 100.000 Euro erhöht und die Frist für die Auszahlungen auf maximal 30 Arbeitstage gekürzt werden. Zudem werde die bisherige Verlustbeteiligung des Einlegers von zehn Prozent gestrichen.
Dem Ministerium zufolge enthält der Gesetzentwurf außerdem verbesserte Regelungen zur Früherkennung von Risiken und der Schadensvorsorge. Entschädigungseinrichtungen würden demnach zukünftig verpflichtet, bei den ihnen angegliederten Kredit Banken regelmäßig Prüfungen durchzuführen. Die Häufigkeit und Intensität dieser Überprüfungen habe sich dabei an den Ausfallrisiken des Instituts zu orientieren.
Das Finanzministerium betonte, durch die Gesetzesnovelle würden die EU-Richtlinien fristgemäß umgesetzt. Zuverlässige und leistungsstarke Entschädigungseinrichtungen seien ein notwendiger Baustein für das Vertrauen in das deutsche Kredit- und Wertpapierwesen und ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland. bor
Weiterführende Links und Informationen zum Thema
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