Kredit-Magazin News vom 17.10.2008
Regierung will Rechte der Bankkunden stärken
Nach Medienangaben prüft das Verbraucherschutzministerium derzeit, wie Anleger besser vor falscher Beratung durch die Kredit Banken geschützt werden können. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Verbraucherschutz erklärte, man strebe eine Beweislastumkehr bei Schadenersatzklagen an. In dem Fall muss dann zukünftig nicht mehr der Kunde eine fehlerhafte oder schlechte Beratung nachweisen, sondern die Bank ist verpflichtet, die korrekten Angaben seitens des Bankberaters zu belegen.
Verbraucherschützer und Finanzexperten fordern bereits seit längerem diesbezüglich eine Anpassung. Einen Ansatz für diese Erweiterung sehen Experten im Paragraf 31 "Allgemeine Verhaltensregeln" des Wertpapierhandelsgesetz, der mit einer entsprechenden Ergänzung zur Beweislast dem Verbraucher besser schützen könnte. Allerdings befürchten Verbraucherschützer, dass eine solche Änderung nur zu weiteren Belehrungspapieren führen werde. "Ein standardisiertes Protokoll darf der Gesetzgeber natürlich nicht zulassen", so Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Er fordert ein handschriftliches Protokoll, in dem der Berater nach dem Gespräch die wesentlichen Punkte noch einmal erfasst.
Das Verbraucherschutzministerium prüft als Reaktion auf die Kredit Krise zusätzlich noch weitere Maßnahmen. Allerdings ist offen, ob es tatsächlich zu einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung kommt. "Wir prüfen derzeit mögliche Lücken in der Gesetzgebung", so die Sprecherin des Ministerium. Außerdem ist noch unklar, welches Ministerium bei einem solchen Entschluss den Vorsitz übernehmen würde. Bei Anlegerfragen war bisher das Bundesfinanzministerium in enger Absprache mit dem Justizministerium zuständig.
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