Kredit-Magazin News vom 20.11.2009
Schätzgebühren für Sicherheiten bei Kredit-Vergabe unzulässig
Nach einem jetzt ergangenen Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf dürfen Kredit Banken bei der Vergabe von Darlehen an Privatkunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Schätz- oder Besichtigungsgebühren erheben. Diese sollten für die Wertprüfung der Sicherheiten gezahlt werden.
Im konkreten Fall war in den AGB eines Darlehensvertrages zwischen der beklagten Bank und den Kreditnehmern eine "Schätzgebühr/Besichtigungsgebühr" veranschlagt. Das Ehepaar hatte ein bereits bestehendes Wertgutachten an die Bank gesendet, trotzdem verlangte diese die Gebühr. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen die Vertragsklausel des Kredit Instituts. Nun gab das OLG der Verbraucherzentrale Recht.
Das Gericht erklärte, solche Klauseln würden die Kunden unverhältnismäßig benachteiligen. Sie verstoße laut Gericht gegen den Richtsatz, dass Gebühren lediglich für Vertragsleistungen gefordert werden dürfen. Die Schätzung und Besichtigung des als Sicherheit angebotenen Objekts sei dagegen ausschließlich im Interesse des Kredit Instituts, so das OLG weiter. bor
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