Kredit-Magazin News vom 09.12.2009
Sparkassen dürfen Geldautomaten für Direktbank-Kunden sperren
Laut einem neuen Urteilsspruch sind Sparkassen nicht dazu verpflichtet, ihre Geldautomaten Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen. Sparkassen hatten ihre Geldautomaten für Visa-Kreditkarten verschiedener Direktbanken gesperrt. Dagegen geklagt hatten ING-DiBa, die Citibank und die Volkswagen Bank, die ihren Kunden deutschlandweit kostenlos Bargeldabhebungen per Kreditkarte anbieten. Die Klage der drei Direktbanken wurde nun in allen Punkten durch das Landgericht München abgewiesen.
Hintergrund ist ein bereits seit längerem bestehender Konflikt zwischen den verschiedenen Kredit Banken. Die Sparkassen erhalten ihrer Ansicht nach für jede Automaten-Nutzung durch einen Direktbank-Kunden mit der Kreditkarte eine zu geringe Gebühr. Heben Kunden dagegen Geld mit der ec-/Maestro-Karte ab, erhalten die Institute dafür nahezu die dreifache Gebühr.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) in Berlin erklärte, das Urteil mache deutlich, dass "viele Direktbanken ihr Versprechen einer sicheren Bargeldversorgung für ihre Kunden nicht aus eigener Kraft erfüllen können", sondern nur "als Trittbrettfahrer von Wettbewerbern". Ein Sprecher der ING-DiBa teilte lediglich mit, in Berufung gehen zu wollen. Das Gerichtsverfahren des Landgerichts München ist nur eines von mehreren laufenden Verfahren, die nicht alle eindeutig zugunsten der Sparkassen auszugehen scheinen. Zudem prüft mittlerweile das Kartellamt den Fall. bor
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