Kredit-Magazin News vom 13.12.2008
Streit um Nutzung von Geldautomaten geht in neue Runde
In der bereits seit Monaten andauernden Auseinandersetzung zwischen den Direktbanken und den Sparkassen über die Nutzung der Geldautomaten ist ein weiteres Urteil gesprochen worden. Das Landgericht Heilbronn bestätigte diese Woche eine einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse Heilbronn, die ihre Automaten für die VISA-Kreditkarten mehrerer Direktbanken gesperrt hatte, und untersagte der Bank dieses Vorgehen. Der Ausschluss einzelner Banken stelle eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern dar, so Helga Hannelore Kümmel, Vorsitzende Richterin am Landgericht.
Bereits vorher hatten drei andere Landgerichte einstweilige Verfügungen gegen weitere Sparkassen mit ähnlichen Beschränkungen für Visa-Kreditkarten erlassen, ein Landgericht sprach sich dagegen zugunsten einer Sparkasse aus.
Hintergrund des Streits sind die mit einer Abhebung verbundenen Gebühren. VISA hatte in seinen Rahmenverträgen festgelegt, dass der Bank, zu der der Kunde gehört, für jede seiner Abhebungen mit einer Visa-Karte bei einem Fremd-Institut maximal 1,74 Euro in Rechnung gestellt werden darf. Bei Geldabbuchungen per EC/Maestro-Karte bei einem Fremdautomaten kann das Institut, zu dem der Geldautomat gehört, die Gebühren dafür frei festlegen.
Von dieser Regelung profitieren vor allem die Direktbanken, die selbst in den meisten Fällen keine eigenen oder nur wenige Geldautomaten haben, und ihren Kunden mit den VISA-Karten ermöglichen, deutschland- bzw. europaweit kostenfrei an allen Automaten Geld abzuheben.
In Folge hatten etwa 50 Sparkassen, die die Geldautomaten aufwendig betreiben müssen, diese für die jeweiligen Kreditkarten mehrerer Direktbanken gesperrt, u.a. Volkswagen-Bank, DKB, GE Money Bank, Postbank und Comdirect. sch
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