Kredit-Magazin News vom 28.07.2008
Urteil zu Zahlung bei vorzeitiger Kredit Kündigung
Nach einem Urteil des Amtsgerichts München kann ein alter Kredit nicht ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden, wenn die Bank dem Kreditnehmer keinen neuen Kredit gewähren will. Das Gericht hat hierzu entschieden, dass die Weigerung der Bank den alten Kredit Vertrag nicht betreffe. Im konkreten Fall hatte die Klägerin vor 14 Jahren einen Kredit über 650.000 Euro bei einer Bank aufgenommen. Bei der gleichen Bank wollte die Klägerin zwölf Jahre später ein zweites Darlehen in Höhe von 400.000 Euro aufnehmen. Dieser Antrag wurde von der Bank abgelehnt, woraufhin die Klägerin den alten Kreditvertrag kündigte. Die Bank verlangte deshalb von ihr 3.886 Euro und begründete dies damit, dass der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wurde und damit der Bank Zinsen entgingen.
Die Klägerin wollte die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen und reichte Klage ein. Sie sei durch die Weigerung der Bank gezwungen gewesen, den zweiten Kredit bei einer anderen Bank aufzunehmen. Das Gericht sah den Sachverhalt anders. Laut Urteil des Amtsgerichts beinhalte der erste Kreditvertrag nicht, dass die gleiche Bank der Klägerin weitere Kredite gewähren müsse. Aus diesem Grund sei das Verhalten der Bank kein Fehlverhalten und auch kein wichtiger Kündigungsgrund. Dementsprechend könne die Kredit Bank die Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
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