Kredit-Magazin News vom 07.03.2009
Vzbv fordert besseren Schutz vor unseriösen Kredit Vermittlern
Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart darf ein Kredit-Vermittler Kunden vor einer endgültigen Kreditzusage keine zusätzlichen Versicherungen oder Beteiligungen an Unternehmen aufnötigen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Danaro Invest GmbH Klage eingereicht, weil diese warben, Kredite auch an Kunden zu vermitteln, die bei einer normalen Bank kein Darlehen erhielten. Statt einer zügigen Entscheidung bekamen die Kunden Mitteilungen, in denen durch die Formulierungsart vermittelt wurde, Voraussetzung für eine Zusage sei der Abschluss von zusätzlichen Produktverträgen. Die Richter beurteilten dieses Vorgehen als einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Der VZBV sieht eine weite Verbreitung von Kredit-Vermittlungen, die an Zusatzverträge gekoppelt werden, und versucht, mit Abmahnungen und Klagen gegen derlei Vermittler vorzugehen. Der Verband fordert vor dem Hintergrund einer deutlichen Zunahme dieser unseriösen Praktiken strengere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher.
So solle der Kredit-Vermittler erst dann eine Erstattung seiner Kosten verlangen dürfen, wenn er tatsächlich ein Darlehen vermittelt habe. Zudem müsse es wie bei Versicherungsvermittlern eine Registrierungs- und Dokumentationspflicht für Kreditvermittler geben. Notwendig seien außerdem ein Nachweis der Qualifikation sowie eine obligatorische Haftpflichtversicherung. Nach Vorstellung des Bundesverbandes könnte dies in den neuen EU-Richtlinien zum Verbraucherkreditrecht gesetzlich verankert werden, die jedoch bisher nicht weit genug gingen und an denen nachgebessert werden müsse. sch
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