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Fragen und Antworten

Ist der Verkauf einer Lebensversicherung oder einer Police steuerpflichtig?

Policenverkauf und Kündigung unterscheiden sich hier: bei einer Kündigung fällt Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an, wenn der Versicherungsvertrag noch keine 12 Jahre läuft. Im Gegensatz dazu fallen beim Verkauf diese Steuern nicht an. Selbst wenn der Vertrag durch eine Beleihung steuerschädlich ist, müssen Sie keine Steuern mehr bezahlen. Sie brauchen den Verkauf nicht mal in Ihrer Steuererklärung angeben.

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