Was passiert beim Tod der versicherten Person?
Stirbt die versicherte Person, bleibt der Todesfallschutz grundsätzlich erhalten, da er nicht übertragbar ist. Das ist einer der Vorteile des Verkaufs einer Lebensversicherung oder einer anderen Police.
Abgezogen werden aber von der Todesfallleistung häufig der Kaufpreis der Police, die zwischenzeitlich vom Käufer bezahlten Prämien und eine angemessene Verzinsung sowie ein Verwaltungsbeitrag. Der verbleibende Betrag wird den Erben der versicherten Person dann gegen Vorlage des Erbscheins ausgezahlt.