Restschuldversicherung
Mit einer Restschuldversicherung kann sich der Kreditnehmer gegen unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Arbeitslosigkeit oder Unfall absichern.
Im Versicherungsfall zahlt eine Versicherung den Kredit zurück.
Jeder Anbieter von Ratenkrediten bietet seine eigene Versicherungen an. Im Wesentlichen kann man jedoch drei verschiedene Grundarten der Restschuldversicherung unterschieden:
Mindestabsicherung
Bei dieser Variante der Restschuldversicherung ist der Todesfall des Kreditnehmers abgesichert. Im Versicherungsfall wird der Rest-Kredit durch die Versicherungsleistung getilgt, die Angehörigen des Kreditnehmers müssen somit keine Ratenzahlungen mehr leisten.
Kombi-Absicherung
Neben der bereits erwähnten Absicherung gegen den Todesfall bietet die Kombi-Absicherung auch einen umfassenden Schutz gegen Unfall (unfallbedingte Invalidität) und Arbeitsunfähigkeit. Die Versicherung gewährleistet, dass der Kredit nach Wegfall der Lohnzahlung zurückgezahlt wird, und befreit damit den Kreditnehmer von seinen Rückzahlungsverpflichtungen.
Komplett-Absicherung
Mit der Komplett-Absicherung ist der Kreditnehmer am besten gegen die Risiken des alltäglichen Lebens abgesichert. So ist die versicherte Person nicht nur gegen Tod, Unfall und Arbeitsunfähigkeit sondern auch gegen Arbeitslosigkeit abgesichert. Der Kreditnehmer braucht sich dann keine Sorgen mehr über seinen Kredit und die Rückzahlung zu machen.