Die SCHUFA Selbstauskunft
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht, eine Schufaauskunft über die von ihr gespeicherten Daten zu erhalten. Eine solche Auskunftsanfrage bei der SCHUFA nennt man Selbst- bzw. Eigenauskunft. Mit der Selbstauskunft wird der Betroffene informiert, welche personenbezogen Daten die SCHUFA über ihn bereithält, und hat so die Möglichkeit, falsche Daten gegebenenfalls korrigieren zu lassen.
Die SCHUFA Selbstauskunft kann entweder online, per Post oder persönlich gestellt werden. Für eine Auskunft per Internet (www.meineSCHUFA.de) oder Post wird eine Kostenpauschale von 7,60 Euro in Rechnung gestellt.
Eine persönliche Schufaauskunft kann nur direkt in einer Geschäfts- stelle der SCHUFA erfolgen. Voraussetzung ist das persönliche Erscheinen und die Vorlage gültiger Ausweispapiere. Diese Art der SCHUFA Selbstauskunft ist für den Verbraucher kostenlos.