Die SCHUFA Auskunft
Unterschiedliche Auskunftsformen
Ein wichtiges Instrument der SCHUFA für die Weitergabe von gespeicherten Daten an ihre Vertragspartner ist die SCHUFA Auskunft.
Die SCHUFA bietet Auskünfte für verschiedene Zwecke, so können Sie selber Daten abfragen, um diese etwa an den Vermieter weiterzugeben oder um zu wissen, was an Informationen über Sie vorliegen. Über die verschiedenen Formen der Schufaauskunft sowie die Bedeutung der Selbstauskunft finden Sie hier alles Wissenswerte.
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Allgemeine SCHUFA Auskunft
Möchte ein privater Kunde z.B. einen Kredit beantragen oder ein Girokonto eröffnen, so findet meist eine Anfrage bei der SCHUFA statt. Die SCHUFA stellt dann die entsprechenden Informationen über den Kunden bereit: die SCHUFA Auskunft.
Der Umfang der Informationen, die dabei herausgegeben werden, hängt von der Kategorie ab, welcher der anfragende Vertragspartner angehört.
• A-Vertragspartner – z.B. Geschäftsbanken oder Sparkassen – erhalten alle gespeicherten Informationen (uneingeschränktes Auskunftsrecht). Dazu gehören sowohl Positiv- als auch Negativmerkmale.
• B-Vertragspartner – alle Nichtbanken wie z.B. Einzelhandelsunternehmen oder Mobilfunkunternehmen – bekommen nur bestimmte Informationen über den Kunden. Hier werden nur Negativmerkmale, z.B. Mahnbescheide, weitergegeben.
Die SCHUFA Selbstauskunft
Nach einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes im April 2010 hat nun jeder Bundesbürger das Recht, ein Mal im Jahr kostenlos eine Auskunft über die von der Schufa gespeicherten Daten anzufordern. Die Schufa AG muss dabei Auskunft darüber geben, welche Angaben erfasst, übermittelt und erstmalig gespeichert wurden. Außerdem muss der Verbraucher informiert werden, über welche Daten welche Berechnungen durchgeführt wurden und welche Bedeutung und Gewichtung diese hatten.
Eine solche Auskunftsanfrage bei der SCHUFA nennt man Selbst- bzw. Eigenauskunft. Damit wird der Betroffene darüber informiert, welche personenbezogenen Daten die SCHUFA über ihn sammelt, und hat so die Möglichkeit, falsche Daten gegebenenfalls korrigieren zu lassen.
Die gesetzlich angeordnete gebührenfreie SCHUFA Selbstauskunft kann entweder online (www.meineSCHUFA.de) oder per Post bestellt werden. Außerdem können Verbraucher in den Servicestellen der Auskunftei eine solche Datenübersicht bestellen. Allerdings druckt die Schufa Ihnen die Auskünfte dort nicht direkt aus, sondern sendet sie Ihnen anschließend über den Postweg zu.
Die Schufa hat im Zuge der Umstellung eine erweiterte Bonitätsauskunft aufgenommen. Diese ist aus zwei Teilen zusammengesetzt und kostet 18,50 Euro. Die Bonitätsauskunft besteht zum einen aus einem Teil, der an Dritte – etwa Vermieter oder Arbeitgeber – weitergegeben werden kann. Hierin sind nur Angaben enthalten, die für einen Vertragsabschluss nützlich sind. Zum anderen bietet die Bonitätsauskunft dem Verbraucher selber eine Übersicht zu den gespeicherten Informationen wie Girokonten, Kreditkarten, Ratenkrediten, Leasing- oder Handyverträgen.
Eine persönliche, schriftliche Schufaauskunft direkt in einer der Geschäftsstelle der SCHUFA ist seit der Gesetzesanpassung nicht mehr möglich. Zusätzlich zu der jährlichen kostenlosen Datenauskunft können Verbraucher sich auf der Internetseite der Schufa registrieren und gegen eine Registrierungsgebühr von 18,50 Euro jederzeit Einblick in die gesammelten Angaben nehmen.