SCHUFA Daten
Das speichert die SCHUFA
Jeder kennt die SCHUFA und ist ihr sicherlich schon in der einen oder anderen Weise begegnet. Hauptaufgabe der SCHUFA ist die Sammlung, Auswertung und Weitergabe von Daten. Doch was genau gehört zu den Schufadaten, wie erfolgt die Übermittlung, wie lange werden die einzelnen Informationen gespeichert und wo kommen sie her? Das alles erfahren Sie hier auf Kredit Magazin.
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Gespeicherte SCHUFA Daten Die SCHUFA sammelt und speichert eine Vielzahl von personen- und geschäftsbezogenen Daten, die im Allgemeinen nach Daten mit Positivmerkmalen und Daten mit Negativmerkmalen unterschieden werden.
Zu den Daten mit Positivmerkmalen zählen Namen, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift sowie Informationen aus der Geschäftsbeziehung, z.B. Angaben über Ratenkredite, Kontoanträge, ausgegebene Kreditkarten oder Bürgschaften.
Daten mit Negativmerkmalen dokumentieren vor allem nicht-vertrags- gemäßes Verhalten in der Geschäftsbeziehung, z.B. Mahnungen oder Zahlungsverzüge bei Raten oder Scheckrückgaben, aber auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Beantragung der Privat Insolvenz sowie andere gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen.
Nicht zu den Schufadaten gehören Einkommensverhältnisse, Familienstand, Anzahl der Kinder, Beruf oder vorhandenes Guthaben. Allerdings lässt die Höhe des Dispositionskredits natürlich Rückschlüsse auf die Einkommenssituation zu.
Bis zum April 2010 duften SCHUFA Daten mit Positivmerkmalen nur mit Zustimmung des Kunden weitergegeben werden (SCHUFA-Klausel), wegen einer Gesetzesänderung ist seitdem die schriftliche Zustimmung durch den Verbraucher nicht mehr vorgesehen. SCHUFA Daten mit Negativmerkmalen durften und dürfen ohne weiteres Einverständis weitergeleitet werden.
Eine detaillierte Übersicht über die gespeicherten Schufadaten finden Sie in der
Detail-Ansicht der gespeicherten Daten
Übermittlung der Schufadaten Welche Daten an die SCHUFA übermittelt werden, hängt davon ab, um welche Art von Vertragspartner es sich handelt. Im Allgemeinen übermitteln die Vertragspartner Daten über die Beantragung, die Auszahlung, Rückzahlung sowie die vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen.
Für die Übermittlung dieser Daten war bis zum April 2010 die Einwilligung des Kunden notwendig, die durch das Unterzeichnen der SCHUFA-Klausel im jeweiligen Vertrag zustande kam. Seit dem 01. April fällt diese Vorgabe weg; Hintergrund hierfür ist eine gesetzliche Anpassung an europäische Vorgaben: Außer in Deutschland gab es die Schufa-Klausel in keinem anderen europäischen Land.
Neben der Übermittlung der allgemeinen Personen- und Vertragsdaten melden die Vertragspartner auch Daten über nicht-vertragsgemäßes Verhalten des Kunden (z.B. Forderungen, Mahnungen, Kredit-Ausfälle). Für die Weitergabe dieser Daten war und ist keine Einwilligung des Kunden notwendig, er kann ihr auch nicht widersprechen.
Speicherfristen der SCHUFA Daten Die bei der SCHUFA gespeicherten Daten werden nach folgenden Zeiträumen gelöscht: Girokonten und Kreditkarten | sofort nach Auflösung | Anfragen von Vertragspartnern | Nach einem Jahr | Eigenauskünfte | Nach einem Jahr | Versandkonten | Drei Jahre nach Auflösung | Kredite | Drei Jahre nach der Rückzahlung | Verspätete Ratenzahlungen | Nach drei Jahren | Mahnbescheide | Nach drei Jahren | Vollstreckungen | Nach drei Jahren | Eidesstattliche Versicherungen | Nach drei Jahren | Nicht vertragsgemäßes Verhalten | Nach drei Jahren | Verbraucherinsolvenz | Nach drei Jahren | Kundenkonten des Handels | Nach drei Jahren | Bürgschaften | Nach Zahlung der Hauptschuld |
Datenherkunft Ein Großteil der SCHUFA Daten stammt von den Geschäftspartnern. Diese geben allgemeine Informationen über ihre Geschäftsbeziehungen mit Privatkunden (z.B. Kreditvergaben) an die SCHUFA weiter. Auch informieren die Geschäftspartner die SCHUFA bei nicht-vertrags-konformem Verhalten des Verbrauchers. Weitere Daten erhält die SCHUFA aus zahlreichen anderen Quellen: aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, von der Post und von den Amtsgerichten.
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