Was ist der Unterschied zwischen A- und B-Auskünften?
A-Auskünfte bieten die ganze Breite der bei der SCHUFA gespei- cherten Informationen, da es für A-Vertragspartner wichtig ist, die Gesamtsituation des Kunden zu kennen. Daher werden bei A-Auskünften sowohl Positiv- als auch Negativmerkmale übermittelt. Zu A-Vertragspartnern gehören Kredit Banken, Kreditkarten- gesellschaften und Leasingunternehmen.
B-Auskünfte der SCHUFA enthalten nur Informationen über das nicht vertragsgemäße Verhalten des privaten Verbrauchers, da für B-Vertragspartner ein umfassendes Bild mit sämtlichen Informationen nicht notwendig ist. Vertragspartner, die B-Auskünfte erhalten, sind Nicht-Banken wie z.B. Einzelhandelsunternehmen, Versandunternehmen oder auch Unternehmen im Mobilfunkbereich.