Vorstellung der SCHUFA
Kurze Übersicht zur Auskunftei
Im Folgenden bietet Ihnen Kredit Magazin einen kurzen Auszug aus der Geschichte der SCHUFA, informiert Sie über die Funktion der SCHUFA und stellt Ihnen die Vertragspartner vor, mit denen die SCHUFA zusammenarbeitet. Darüber hinaus bietet Ihnen Kredit Magazin noch zahlreiche weitere Hintergrundinformationen zu der SCHUFA.
SCHUFA Übersichtsseite - Übersichtliche Infos SCHUFA Daten - Fakten zur Auskunftei SCHUFA Auskunft - Was speichert die SCHUFA Fragen und Antworten - FAQs zur SCHUFA
Geschichte der SCHUFA Die SCHUFA wird 1927 in Berlin als "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" gegründet. Ziel ist es, eine neutrale Instanz einzurichten, die Händlern, Stromversorgern und Lieferanten Auskünfte über Personen und deren Schuldensituation geben kann. Bereits 1929 gibt es 1,5 Mio. Daten von privaten Kreditnehmern.
Nach dem Krieg werden verschiedene regionale SCHUFA Gesellschaf- ten gegründet, 1952 schließlich die Bundes-SCHUFA. Zu Beginn der 1970er Jahre erfolgt die Umstellung auf ein gemeinsames EDV System. Im Jahr 1983 umfasst der Datenbestand der SCHUFA bereits über 23 Mio. Einträge.
Mitte der 1990er Jahre führt die SCHUFA den Kredit-Score ein, der dem Verbraucher einen individuellen Bonitätswert zuordnet. Im Jahr 2000 entsteht die SCHUFA Holding AG mit Sitz in Wiesbaden, die die Tätigkeit der einzelnen SCHUFA Gesellschaften bündelt. Die Eigentümer der SCHUFA Holding AG sind zu über 80% Kredit Institute, Banken und Sparkassen. Die restlichen Anteile werden vom Handel und anderen Unternehmen gehalten.
Im Jahr 2007 beschäftigte die SCHUFA über 760 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bearbeitete mehr als 87 Mio. Anfragen pro Jahr, davon über 1 Mio. Eigenanfragen. Der Jahresumsatz betrug 89 Mio. Euro.
Funktion der SCHUFA Als privates Wirtschaftsunternehmen sammelt die SCHUFA AG Informationen über den privaten Verbraucher, wertet sie aus und gibt diese weiter. Daher wird die SCHUFA auch als Auskunftei bezeichnet. Die SCHUFA sieht ihre Aufgabe nach eigenen Angaben darin, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen und darüber auch die Verbraucher von einer Überschuldung abzuhalten.
Das Grundprinzip der SCHUFA ist der Informationsaustausch zwischen den einzelnen Vertragspartnern und der SCHUFA. Jeder Vertragspartner erhält Daten über den Kunden und seine Bonität. Im Gegenzug ist er verpflichtet, ihm bekannt werdende Informationen, etwa den Abschluss eines Handy- oder Kreditkarten-Vertrages, umgehend an die SCHUFA weiterzuleiten.
So sammelt die SCHUFA Daten über Verbraucher und tauscht sie mit ihren Geschäftspartnern aus. Die SCHUFA verfügt mittlerweile über einen Datenbestand von über 440 Mio. Einzeldaten von gut 65 Mio. Personen.
Bis zum April 2010 mussten Verbraucher der Weitergabe ihrer Daten durch Banken oder Händler durch das Unterschreiben der sogenannten Schufa-Klausel zustimmen. Dann trat eine gesetzliche Neuerung in Kraft. Seit dem 01. April ist z.B. bei Beantragung eines Kredit die schriftliche Zustimmung des Kunden zur SCHUFA-Klausel, mit der er sich mit dem Austausch der Daten einverstanden erklärte, nicht mehr vorgeschrieben. Weggefallen ist die Schufa-Klausel, weil sie in keinem weiteren europäischen Land vorhanden war.
Die Kundendaten werden von der Bank an die SCHUFA weitergeleitet; die Bank erhält im Gegenzug eine aktuelle Übersicht über die gespeicherten Kundeninformationen. Siehe hierzu
Detail Ansicht der gespeicherten Daten
Mittlerweile sammelt die SCHUFA nicht nur personenbezogene Daten, sie bietet ihren Geschäftspartnern auch die Übermittlung eines Scoring-Werts an. Dies ist ein individueller Wert zwischen 1 und 1.000, der jedem Verbraucher zugeordnet wird. Je höher der Wert, desto niedriger ist die Wahrscheinlichkeit eines Kredit Ausfalls.
Der Scoring-Wert ist umstritten, da dieser eine Messgröße ist, die keine individuelle Beurteilung des Verbrauchers zulässt. Zur Festlegung des Score-Werts werden keine spezifischen Kundendaten herangezogen, sondern dieser wird nach den Kennzahlen einer Vergleichsgruppe mit ähnlichen Daten bewertet. Das bedeutet, dass die persönliche Situation gar nicht zur Beurteilung herangezogen wird.
Vertragspartner der SCHUFA Früher hatte der Verbraucher nur dann Kontakt mit der SCHUFA, wenn er ein Konto eröffnen oder einen Kredit beantragen wollte. Heutzutage trifft der Verbraucher an allen möglichen Stellen auf die SCHUFA. Ob er einen Mobilfunkvertrag abschließt, etwas aus dem Versandkatalog bestellt oder Möbel auf Raten kauft – in den meisten Fällen ist die SCHUFA mit im Spiel.
Viele Firmen, die Waren und Dienstleistungen "auf Kredit" verkaufen, informieren sich vor Abschluss eines Vertrags über ihren Kunden, um so das Risiko eines Zahlungsausfalls möglichst gering zu halten. Das Bedürfnis nach Absicherung spielt heutzutage umso mehr eine Rolle, als der Trend mehr und mehr zu Finanzierung, Ratenkauf oder Leasing geht.
Die Vertragspartner werden dabei im Allgemeinen in zwei Hauptkategorien eingeteilt:
• A-Vertragspartner: Geschäftsbanken, Sparkassen, Kreditkartengesellschaften und Leasingunternehmen.
• B-Vertragspartner: Nicht-Banken wie z.B. Versandhandel, Einzelhandelsunternehmen, Mobilfunkunternehmen – allgemein Unternehmen, die Warenlieferungen und Leistungen auf Kredit gewähren.
Vorraussetzung für eine Vertragspartnerschaft mit der SCHUFA ist die Vergabe von Geld-, Dienstleistungs- und Warenkrediten an den privaten Verbraucher.
|