Selbst wenn andere Gläubiger ihre Ansprüche anmelden, sollten Sie immer zuerst Ihre Miete zahlen. Haben Sie nicht mehr genug Geld, kann das Sozialamt helfen. Das zahlt aber nur dann, wenn der Vermieter droht, Sie aus der Wohnung zu werfen.
Wie bei der Miete gilt bei den Energiekosten, dass Sie diese Gebühren immer zuerst zahlen sollten. Wenn Sie die Kosten nicht mehr zahlen bzw. mehr als 100 Euro ausstehen, kann der Energieversorger Sie abmahnen, anschließend mit der Sperre für Strom und Heizung drohen und nach weiteren vier Wochen beides komplett abschalten. Vermeiden Sie das, indem Sie diese Kosten zuerst tilgen.
Achten Sie darauf, dass Ihre Bank nicht einfach Ihren Dispositionskredit verringert, Ihnen das Girokonto kündigt oder den Kontoeingang einbehält. Reden Sie mit Ihrer Bank und fordern Sie sie auf, diese Änderungen rückgängig zu machen.
• Es hilft, wenn Sie alle Briefe, Rechnungen und Forderungen sortiert in Ordnern abheften. So verlieren Sie keine wichtigen Termine oder Fristen aus den Augen.
• Prüfen Sie bei allen Forderungen einzeln nach, ob diese auch tatsächlich berechtigt sind. So können Inkassobüros zu hohe Gebühren berechnen, unberechtigte Forderungen stellen oder Ehepartner werden rechtswidrig zur Kasse gebeten.
• Um mögliches Einsparpotential zu erkennen, kann es hilfreich sein, ein Haushaltsbuch zu führen. Wenn alle Ausgaben genau notiert werden, ist schnell klar, für was das Geld ausgegeben wird und wo gespart werden kann. Beispielsweise können auch manche Versicherungen überflüssig sein.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung stellt online hilfreiche Übersichten (z.B. Haushaltsbuch usw.) kostenlos zum Download bereit: Schuldnerberatung
Wer den Weg aus den Schulden sucht, sollte eine Schuldenberatung in Anspruch nehmen. Seriöse Adressen können Sie beispielsweise bei den Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden wie Diakonie und Caritas oder bei Sozial- und Jugendämtern erhalten. Rechnen Sie allerdings damit, dass Sie für eine Beratung länger warten müssen. Wenn eine Pfändung oder ähnliches ansteht, können Sie sich jedoch auf einen Notfall berufen und erhalten die Beratung schneller.
• Wenn die Gläubiger versuchen, Sie beispielsweise über Anrufe oder Drohungen einzuschüchtern, wehren Sie sich. Können Sie Ihre Schulden nicht zurückzahlen bedeutet das nicht, dass Sie dafür vor Gericht verurteilt werden können und womöglich ins Gefängnis müssen. Verlangt ein Gläubiger in Ihre Wohnung zu kommen, verweigern Sie das, Sie müssen niemanden in Ihr Zuhause lassen.
• Es ist immer ratsam, mit dem Gläubiger über Ihre Situation zu reden, d.h. warum Sie aktuell Ihre Schulden nicht zahlen können. Manche Gläubiger gehen danach eventuell auf Sie zu, indem sie sich auf eine Zinssenkung oder einen Aufschub des Zahlungstermins einlassen.
Allerdings sollten Sie darauf achten, nicht zu viele Informationen aus der Hand zu geben. Wenn Sie Unterlagen kopieren um sie an den Gläubiger zu geben, dann schwärzen Sie bspw. Ihre Kontodaten und kopieren Sie das ganze noch einmal. Geben Sie dann nur die geschwärzte, kopierte Version weiter.
Wenn die Schulden mit den vorhandenen Mitteln nicht mehr zurückgezahlt werden können, heißt der letzte Schritt Privatinsolvenz bzw. in Deutschland korrekterweise Verbraucherinsolvenzverfahren.
Das gesamte Verfahren zieht sich üblicherweise über sechs Jahre und ist recht aufwendig. Deshalb ist zu empfehlen, sich damit bspw. an eine Schuldnerberatung zu wenden und sich einen fachkundigen Berater an die Seite zu holen. Das Verfahren selbst kann in vier Schritte aufgeteilt werden, an deren Ende der Schuldner von seinen Verbindlichkeiten befreit wird.
Zuerst wird außergerichtlich versucht, sich mit den Gläubigern zu einigen. Mit Hilfe einer Schuldnerberatung wird dazu ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt, in dem alle Forderungen der Gläubiger aufgeführt sind. Der Plan muss von allen Gläubigern angenommen werden, sonst wird er ergebnislos niedergelegt.
Im zweiten Schritt kann der Schuldner beim Insolvenzgericht einen Antrag auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren stellen. Vor Eröffnung des Verfahrens überprüft das Gericht die Aussicht auf dessen Erfolg. Nur wenn der gegeben ist, erhalten die Gläubiger den vorbereiteten Schuldenbereinigungsplan und eine Übersicht über das Vermögen des Schuldners. Innerhalb von vier Wochen müssen die Gläubiger die Anfrage beantworten. Nur wenn eine bestimmte Menge von ihnen zustimmt, gilt der Schuldenbereinigungsplan als angenommen.
Wird der Plan jedoch von wenigstens der Hälfte der Gläubiger abgelehnt, geht das Verfahren zur nächsten Stufe über und das Verbraucherinsolvenzverfahren startet. An dieser Stelle wird das pfändbare Vermögen, welches beim Schuldner vorhanden ist, genutzt, um zum einen die Gläubiger auszuzahlen und zum anderen die Verfahrenskosten wenn möglich zu begleichen. Nach weiteren Punkten kann das Verfahren dann aufgehoben werden.
Das gesamte Privatinsolvenzverfahren dient in der Regel dazu, danach eine Restschuldbefreiung zu erhalten. Das bedeutet, dem Schuldner werden die Verbindlichkeiten, die er nicht abzahlen kann, erlassen.
Das Verfahren läuft über sechs Jahre. Am Ende des Verfahrens steht schließlich die Erklärung der Schuldenbefreiung durch das Gericht.
Bei einem Verfahren zur Privatinsolvenz ist es empfehlenswert, sich eine sachkundige Beratung zu suchen. Das ganze Verfahren ist aufwendig und sollte daher von jemandem begleitet werden, der sich in diesem Bereich auskennt. Geeignete Berater lassen sich bspw. über die Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale finden.
Kreditvermittlung - Hilfreiche Informationen über Vermittlungen
Checkliste Kreditvermittlung - Tipps über unseriöse Methoden
Kreditvermittler - Von Kunden empfohlene Kreditvermittlungen