Standard Chartered Bank SofortKredit

Standard Chartered Ratenkredit

Der SofortKredit der Standard Chartered Bank wird für alle Kreditsummen und Laufzeiten mit dem gleichen Effektivzins angeboten. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren für den Kredit an, außerdem lassen sich jederzeit Sondertilgungen durchführen.

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Standard Chartered Bank SofortKredit

Klare Konditionen für alle Laufzeiten

Standard Chartered Bank Kredit

Kreditnehmer profitieren bei der Standard Chartered Bank von gleichbleibenden Konditionen für alle Beträge und Laufzeiten. Dabei lässt sich der Kredit nicht nur von angestellt Tätigen, sondern auch von Selbstständigen beantragen. Der SofortKredit lässt sich für jede Art der Verwendung nutzen und verzichtet sowohl auf eine Bearbeitungsgebühr wie auch auf eine Kontoführungsgebühr.

Effektive Jahreszinsen: 5,99 % p.a.
Nettodarlehensbeträge: 3.000,00 bis 50.000,00 Euro
Laufzeiten: 12 bis 72 Monate
Sollzinssatz p.a.: 5,83 % p.a. (gebunden)
Keine Bearbeitungsgebühr
Voraussetzungen: Volljährigkeit,
Wohnsitz in Deutschland,
Monatsnettoeinkommen von mind. 1.300 €,
keine negative SCHUFA
   
Repräsentatives Beispiel : Die Zinssätze sind bonitätsunabhängig. Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10.000 Euro und einer Vertragslaufzeit von 60 Monaten erhält jeder akzeptierte Kunde einen effektiven Jahreszins von 5,99% (gebundener Sollzinssatz 5,83% p.a., keine Bearbeitungsgebühr, Monatsrate 192,55€, Gesamtbetrag 11.552,75€).
Berechnen Sie hier ganz einfach Ihren Standard Chartered SofortKredit. Hierzu geben Sie nachfolgend Ihren Wunschkreditbetrag ein:
   Wunschbetrag Euro
   
 
bei einem Kreditbetrag in Höhe von 5000  Euro
Laufzeit Effektivzins*  Gesamtbetrag* Monatsrate*  
12 Monate 5.99 % 5.159,40 € 429,95 €
24 Monate 5.99 % 5.309,28 € 221,22 €
36 Monate 5.99 % 5.462,28 € 151,73 €
48 Monate 5.99 % 5.617,92 € 117,04 €
60 Monate 5.99 % 5.776,20 € 96,27 €
72 Monate 5.99 % 5.937,84 € 82,47 €
84 Monate 5.99 % 6.101,76 € 72,64 €

 

Standard Chartered Bank Kredit Informationen

Kreditangebot für Angestellte, Beamte und Selbständige

Das Kredit-Angebot der Standard Chartered Bank eignet sich für Angestellte wie auch für Beamte oder Selbstständige. Auch lässt sich der Kredit von Gewerbetreibenden und Freiberuflern in Anspruch nehmen. Dabei erhält jeder Kreditnehmer die gleichen SofortKredit-Konditionen.

Um den Kredit beantragen zu können, sollte man als Angestellter, Beamter oder Arbeitnehmer über ein monatliches Nettoeinkommen von wenigstens 1.300 Euro verfügen.

Selbstständige sollten im Monat mindestens 2.500 Euro als Nettoeinkommen verzeichnen. Darüber hinaus sollte die Selbstständigkeit bereits seit wenigstens zwei Jahren bestehen. Zusammen mit dem Kreditantrag muss der letzte Einkommenssteuerbescheid sowie zusätzlich entweder eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder ein Jahresabschluss (in Kopie) eingereicht werden.

Weitere Sicherheiten wie beispielsweise ein Kfz-Brief oder sonstige Bürgschaften sind für den SofortKredit der Standard Chartered Bank dagegen keine vorzuweisen.

Bei Abschluss eines Kredit-Angebots der Bank fallen keine versteckten Gebühren an, vielmehr bleibt die Kontoführung ebenso kostenlos wie die Bearbeitung des Antrags. So werden auch die Kosten für das PostIdent-Verfahren zur Feststellung der Identität von der Standard Chartered Bank übernommen.

Wenn sich Ihnen während der Laufzeit die Möglichkeit bietet, Sondertilgungen vorzunehmen, kann man den Kredit bei der Standard Chartered Bank zu jeder Zeit komplett oder teilweise tilgen.

Der SofortKredit von Standard Chartered ist an keinen Verwendungszweck gebunden und kann damit frei eingesetzt werden. Damit lassen sich nicht nur private sondern auch gewerbliche Vorhaben finanzieren.

Direkt zum Standard Chartered Kredit

 

* Alle Angaben ohne Gewähr. Effektivzins: Veröffentlichter effektiver Zinssatz des Kredit Anbieters. Monatsrate: Durchschnittliche Monatsrate. Beispielrechnung mit günstigstem Zinssatz. Zinssatz kann je nach Bonität auch höher ausfallen. Allgemeiner Hinweis: Aufgrund von unterschiedlichen Zahlungszeitpunkten und -modalitäten sowie Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zu den Angaben der Bank kommen.

Verbraucherkreditrichtlinie (VKR): Zum 11. Juni 2010 wurde das Gesetz für die neue VKR umgesetzt. Demnach müssen bei Kreditvergleichen oder Angaben von Kredit-Zinssätzen Mindestangaben und ein repräsentatives Beispiel aufgeführt werden. Diese Informationen finden Sie über den Link "Detailinfos" im Vergleich bzw. Rechner und auf den jeweiligen Profilseiten der Banken.

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