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Steuervergünstigung

Obgleich die Möglichkeiten der Steuerersparnis im Rahmen einer Baufinanzierung in den letzten Jahren zurückgegangen sind, ermöglicht der Staat lukrative Abschreibungen, wenn es um die Investition in denkmalgeschützte Objekte oder Neubauten in Sanierungsgebieten geht.

 

In den ersten acht Jahren können Kapitalanleger pro Jahr 9% der Sanierungsaufwendungen steuerlich geltend machen, in den folgenden vier Jahren sind es immerhin 7%. Selbstnutzer von Immobilien können die 9% über eine Dauer von zehn Jahren als Sonderausgaben abschreiben.

 

Voraussetzung ist eine enge Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde. Sie muss den Denkmalschutz des betroffenen Objekts nicht nur offiziell bescheinigen, sondern befindet auch über die anrechenbaren baulichen Maßnahmen. Ferner dürfen die Sanierungsarbeiten erst nach Vertragsabschluss beginnen.

 

Sollten Sie eine Eigenheimzulage erhalten, ist das kein Hindernis für eine steuerliche Denkmalförderung: Beides lässt sich gleichzeitig in Anspruch nehmen.

 

Dennoch sollten Sie die mögliche Ersparnis sorgfältig durchrechnen, bevor Sie zuschlagen: Bei niedrigen Steuersätzen lohnt sich die Anschaffung eines Baudenkmals zumindest aus Sicht einer Abschreibung nicht unbedingt!

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