- Studienfinanzierung - KfW-Studienkredit
Beim KfW-Studienkredit wird Ihnen in der Regel bis zu 10, in Ausnahmefällen bis zu 14 Semester lang einen Betrag zwischen 100 und 650 Euro im Monat ausgezahlt. Wie hoch die monatliche Summe genau ist, legen Sie selbst fest. Jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober können Sie diesen Monatsbetrag anpassen oder die Auszahlung ganz beenden lassen.
Der Studienkredit lässt sich anschließend ab dem 6. bis 23. Monat, nachdem Sie die letzte Zahlung erhalten haben, ratenweise zurückzahlen. Während der Rückzahlung können Sie zusätzliche Sondertilgungen für die Kreditsumme vornehmen.
Insgesamt kann der Kredit maximal 54.600 Euro umfassen. Um den KfW-Studienkredit nutzen zu können, sollten Sie volljährig und nicht älter als 30 Jahre alt sein. Sie müssen für den KfW-Kredit keine Sicherheiten vorlegen, auch wird das Darlehen unabhängig von Ihrem Einkommen oder dem Ihrer Eltern vergeben.
- Studiengebühr - Studienbeitragsdarlehen
Die Darlehen zur Zahlung der Studiengebühren, die die KfW anbietet, sind ausschließlich auf bestimmte Bundesländer ausgerichtet und nicht bundesweit erhältlich. Sie lassen sich nur dann nutzen, wenn Sie in einer der kreditgebenden Länder studieren. Aktuell bieten Bayern und Niedersachsen solche Beitragsdarlehen über die KfW an.
Bayerisches Studienbeitragsdarlehen
Der Freistaat Bayern bietet Studierenden ein Studiendarlehen, mit dem sich die in diesem Bundesland erhobenen Studiengebühren finanzieren lassen. Vorausgesetzt wird das Studium an einer staatlichen oder einer anderen förderfähigen bayerischen Hochschule.
Das Studienbeitragsdarlehen können Sie für ein Erststudium nutzen, außerdem wird es auch bei einer bereits bestehenden BAföG-Förderung ausgezahlt. Dabei gehen die Beträge in Ihrem Namen direkt an die entsprechende Hochschule bzw. Universität, an der Sie immatrikuliert sind.
Das Bayerische Studienbeitragsdarlehen umfasst bis zu 500 Euro pro Semester. Dabei wird immer die Gesamthöhe der Studiengebühr beantragt, Sie können also nicht einen Teil über das Darlehen und einen weiteren Teil selbst zahlen.
Der Kredit lässt sich zeitlich beliebig lange nutzen, maximal allerdings für 10 Semester. Sie können sich auch für jedes Semester einzeln entscheiden, ob Sie das Darlehen benötigen.
Zurückgezahlt wird der Studienkredit in Monatsraten von wenigstens 20 Euro und über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren. Die Rückzahlung erfolgt dabei nach einer tilgungsfreie Zeit von bis zu 24 Monaten, die auf das Studienende oder die längstmögliche Auszahlungsdauer folgt oder nachdem Sie das Alter von 40 Jahren erreicht haben.
Für das Bayerische Studienbeitragsdarlehen fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Studienbeitragsdarlehen Niedersachsen
Mit dem Studienbeitragsdarlehen des Landes Niedersachsen lassen sich die Studiengebühren an einer staatlichen niedersächsischen Hochschule finanzieren. Dabei gehen die Raten, die 500 Euro pro Semester betragen können, direkt an die Hochschule, Fachhochschule bzw. Universität. Der Studienkredit eignet sich für ein Erststudium und wird auch bei einer bereits vorhandenen BAföG-Berechtigung ausgezahlt.
Sie können das Studienbeitragsdarlehen des Landes Niedersachsen bei Volljährigkeit und bis zu einem maximalen Alter von 35 Jahren nutzen. Haben Sie zwei Geschwister, lässt sich der Kredit zinsfrei beantragen. Darüber hinaus fallen für das Darlehen keine weiteren Kosten an.
Der Kredit zur Finanzierung der Studiengebühren wird für die Regelstudienzeit im Erststudium bewilligt, dabei können Sie diesen für das gesamte Studium nutzen oder in jedem Semester neu über eine Nutzung entscheiden.
Für die Rückzahlung gilt, dass nach dem Ende des Studiums, der längstmöglichen Auszahlungsdauer bzw. wenn Sie das Alter von 35 Jahren erreicht haben eine tilgungsfreie Zeit im Umfang von 24 Monaten folgt. Grundsätzlich wird für die Rückzahlung eine Dauer von 10 Jahren festgelegt, die Sie jedoch durch die Höhe der Raten beeinflussen können. Dabei macht eine Monatsrate wenigstens 20 Euro aus, der längste Zeitraum für die Rückzahlung sind 20 Jahre.
- Examensfinanzierung - KfW Bildungskredit
Mit dem Bildungskredit der KfW können Sie sich eine Finanzierung für die Zeit sichern, in der Sie beispielsweise ein Aufbaustudium oder ein Praktikum absolvieren. Der Kredit lässt sich konkret für die Schlussphase Ihrer Ausbildung, für Praktika sowie für Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudien einsetzen.
Sie erhalten monatlich einen Betrag von 100, 200 oder 300 Euro, wenn Sie an einer BAföG-anerkannten Ausbildungsstätte sind. Der Kredit wird bis zu 24 Monate und parallel zum BAföG gezahlt. Sie sollten dafür volljährig und maximal 36 Jahre alt sein. Sicherheiten müssen für das Darlehen keine vorgewiesen werden.
Es kann in besonderen Fällen auch im Voraus ein Teilbetrag in Höhe von maximal 3.600 Euro ausgezahlt werden, wenn beispielsweise teure Arbeitsmaterialien angeschafft werden müssen. Das muss allerdings gegenüber der KfW nachgewiesen werden.
Der Bildungskredit kann mehrmals beantragt werden, d.h. befinden Sie sich in einer neuen Phase Ihrer Ausbildung, können Sie erneut einen Bildungskredit beantragen.
Mit der Rückzahlung des KfW Bildungskredits wird vier Jahre, nachdem die erste Auszahlung erfolgt ist, begonnen. Dabei umfasst eine Monatsrate 120 Euro. Wenn eine weitere Förderung beantragt wird, werden noch bestehende Raten für die Rückzahlung gestundet.
Der Antrag läuft über das Bundesverwaltungsamt (BVA), welches Ihnen einen Leistungsbescheid sowie ein Vertragsangebot der KfW zusendet.
Kredit für Studenten - Übersicht zu Studentenkrediten
Bank Kredite für Studenten - Kreditbanken als Finanzierer
Vorteile auf einen Blick - Pluspunkte der Studentenkredite
Fragen und Antworten - Zusätzliche Infos zum Studienkredit