Kann ich einen Kredit für Studenten auch dann aufnehmen, wenn ich BAföG erhalte?
Ja, auch BAföG-Empfänger können einen Kredit für Studenten und Azubis aufnehmen. Die Berechnung der Ausbildungsförderung erfolgt auf Grundlage der positiven Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes, wobei eigenes Vermögen sowie das von Eltern und Ehepartnern angerechnet wird. Da ein Kredit für Studenten nicht zum Vermögen zählt, verlieren Sie hierdurch nicht Ihren Anspruch auf BAföG, sofern ein solcher besteht.