Kann ich ein Tagesgeldkonto für mein minderjähriges Kind eröffnen?
Grundsätzlich kann man mit der Einwilligung des Erziehungsberechtigten auch für Kinder im Alter bis 18 Jahre ein Tagesgeldkonto eröffnen. Die Zustimmung erfolgt dabei entweder durch eine Unterschrift auf dem Kontoantrag für das Tagesgeld oder aber die Erziehungsberechtigten müssen eine gesonderte Erklärung der Tagesgeld-Bank ausfüllen. Die Identität der Eltern und des Kindes wird anschließend über das PostIdent-Verfahren bestätigt.
Bei einem Tagesgeldkonto ist es unerheblich, von wem das Geld auf das Konto eingezahlt wird, solange die Tagesgeldzinsen ausschließlich an das Kind gehen.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge zu stellen, damit das minderjährige Kind die Zinsen steuerfrei erhält. Dieser so genannte Sparerfreibetrag bzw. ab 2009 Sparerpauschbetrag beträgt bei Kindern 801 Euro.