Wie werden die Zinseinkünfte aus einem Tagesgeldkonto versteuert?
Bislang wurden die Zinserträge aus Tagesgeld mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Seit Januar 2009 gilt mit Einführung der Abgeltungssteuer eine neue Regelung: Es werden pauschal 25 Prozent der Zinserträge über dem Sparerfreibetrag fällig. Wenn man Geld von seinem Tagesgeldkonto abhebt, wird die zahlbare Abgeltungssteuer entweder mit dem Freistellungsantrag beglichen oder aber bei Überschreiten des Betrags direkt abgezogen.
Den Freistellungsauftrag kann man grundsätzlich bei dem Tagesgeld Anbieter zusammen mit der Eröffnung des Tagesgeldkontos beantragen.