Wohn-Riester
Riester-Förderung beim Bausparen
Seit Ende des Jahres 2008 können zukünftige Bauherren und Wohnungskäufer bei Baufinanzierern und Bausparkassen unter dem Namen „Wohn-Riester“, eigentlich Eigenheimrente genannt, einen Riester-Bausparvertrag abschließen. Ein solches Darlehen ist im Grunde genommen ein normaler Immobilien Kredit mit Zins- und Tilgungs-Rückzahlung. Allerdings erhält der Sparer bei Wohn-Riester Steuervorteile und staatliche Zulagen wie bei einem „klassischen“ Riester-Vertrag und kann so insgesamt viel Geld sparen.
Außerdem kann man sein über einen normalen Riester-Vertrag gespartes Guthaben vollständig oder zum Teil als Eigenkapital für Wohnriester nutzen. Im Unterschied zur alten Regelung muss dieses Geld auch nicht mehr auf einen konventionellen Riester-Vertrag zurückgezahlt werden.
Allerdings gibt es auch Einschränkungen bei der Nutzung von Wohn-Riester: Die Voraussetzung für die Förderung durch ein Wohnriester-Darlehen ist, dass die Eigentümer das Haus oder die Wohnung nach 2007 gekauft haben und selber bewohnen sowie dort mit Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt gemeldet sein müssen. Das Wohneigentum muss zudem in Deutschland sein. Im Falle, dass die Immobilie verkauft oder vermietet wird, ist der Besitzer verpflichtet, den Förderungstand auf dem Wohn-Riester-Konto vorzeitig zu versteuern. Dies kann umgangen werden, wenn man sich innerhalb von vier Jahren ein neues Heim zulegt oder die Förderung in einen Riester-Sparvertrag zurückgezahlt wird.